Einreichfrist
Antragstellung ganzjährig ausschließlich rückwirkend nach dem vorangegangenen Studienjahr!
Frist: maximal 3 Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres oder bei bereits abgeschlossenem Studium maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids.