Einreichfrist
Nächste Einreichfrist für das Wintersemester 2022/2023: 01.09. bis 31.12.2022
Nächste Einreichfrist für das Wintersemester 2022/2023: 01.09. bis 31.12.2022
Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich, die an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften studieren und sozial förderwürdig sind. Für Studierende, die an einer anderen Universität ein Studium begonnen haben und an die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften wechseln, kann eine Fördermöglichkeit geprüft werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alle weiteren Details und Kriterien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
Das Sozialstipendium wird grundsätzlich nur für den Zeitraum der Mindeststudiendauer vergeben. Ausnahmen können bei Beurlaubungen oder sonstigen begründeten Unterbrechungen gewährt werden.
Der Antrag auf ein Sozialstipendium muss einmal pro Semester eingereicht werden. Die aktuellen Einreichfristen werden auf der Homepage veröffentlicht.
Für Studierende der Medizin: bis zu 80 % der Semesterstudiengebühren
Für Studierende der Psychologie: bis zu 25 % der Semesterstudiengebühren
Das zu berücksichtigende Brutto-Jahres-Gesamteinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten:
1) Allein unterhaltspflichtiger Elternteil (z.Bsp. weil der 2. Elternteil verstorben ist oder aus anderen Gründen keine Unterhaltspflicht gegeben ist:
€ 46.480,00
2) Beide unterhaltspflichtigen Elternteile (auch wenn die Elternteile NICHT im gemeinsamen Haushalt leben) inklusive der studierenden Person:
€ 57.680,00
3) Für jedes weitere Kind der unterhaltspflichtigen Eltern, für das Unterhalt geleistet werden muss (Geschwister, Halbgeschwister) erhöhen sich die Höchstgrenzen um
€ 11.200,00