Einreichfrist
Antragstellung ganzjährig ausschließlich nach Kongress-/Konferenzende.
Frist: max. 3 Monate nach Beendigung des Aufenthaltes
Antragstellung ganzjährig ausschließlich nach Kongress-/Konferenzende.
Frist: max. 3 Monate nach Beendigung des Aufenthaltes
Studierende (eines ordentlichen Master- oder Doktorats- bzw. PhD-Studiums) sowie JungwissenschaftlerInnen, die einen Bezug zum Land Niederösterreich haben und aktiv an einem Kongress bzw. einer Konferenz im Ausland teilnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Studierende:
JungwissenschafterInnen:
Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
Pauschalförderung € 300,00.
Auslandssemester/Auslandspraktikum Bachelor-/Masterstudium |
Innerhalb dieser Gruppe max. | 1 x |
Auslandsaufenthalt PhD PhD-Studium im Ausland |
Innerhalb dieser Gruppe max. | 1 x |
Postgraduale Forschungstätigkeit |
1 x |
|
Kongress- und Konferenzteilnahme |
2 x |