Einreichfrist
Die Einreichung ist ganzjährig während einer aufrechten Forschungstätigkeit möglich!
Frist: max. 3 Monate nach Beendigung des Zeitraumes, für den der Antrag gestellt wird.
Die Einreichung ist ganzjährig während einer aufrechten Forschungstätigkeit möglich!
Frist: max. 3 Monate nach Beendigung des Zeitraumes, für den der Antrag gestellt wird.
Personen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die einen Aufenthalt im Ausland (weltweit) zum Zwecke einer postgradualen Forschungstätigkeit absolvieren. Es können bis zu 12 Monate gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
3 bis 12 Monate
je nach Aufenthaltsdauer für:
Der jeweilige Förderbetrag für den im Antrag angegebenen Zeitraum wird einmalig pauschal zur Auszahlung gebracht.
Auslandssemester/Auslandspraktikum Bachelor-/Masterstudium |
Innerhalb dieser Gruppe max. | 1 x |
Auslandsaufenthalt PhD PhD-Studium im Ausland |
Innerhalb dieser Gruppe max. | 1 x |
Postgraduale Forschungstätigkeit |
1 x |
|
Kongress- und Konferenzteilnahme |
2 x |
Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für Postdoc / 40h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Als Einkommen werden die Einkunftsarten laut Einkommensteuergesetz (EStG 1988, § 2 Abs.3) gewertet. Diese sind wie folgt: